doku service   Dienstleistungen   Service   Datenschutz   Kontakt  
 Hauptnavigation  
 

  ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

 

(in der Fassung vom 31.07.2007) 

I.    GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Bedingungen der Doku Service GmbH (in der Folge kurz „Doku Service“ genannt) gelten für alle Lieferungen und Leistungen (in der Folge mit „Lieferung“ bezeichnet) von Lieferanten und an Besteller (in der Folge gemeinsam kurz „Kunden“ genannt, soweit in sonstigen Einzelvereinbarungen mit Kunden nichts anderes vereinbart ist. Insbesondere gelten diese Bestimmungen auch für alle zukünftigen Lieferungen, unabhängig davon, ob die Bestellung schriftlich, mündlich oder in anderer Weise erfolgt ist. Mündliche Zusagen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  2. Diese Bedingungen gelten auch, wenn in der Anfrage oder Bestellung des Kunden etwas anderes bestimmt ist. Entgegenstehenden Bedingungen wird hiermit widersprochen. Spätestens mit Entgegennahme der Bestellung bzw. Lieferung gelten diese Bedingungen als anerkannt. 

II.   LIEFERUNG / LEISTUNGSUMFANG

  1. Bei Betriebsstörungen durch Feuer, Maschinenschaden, Energiemangel, Verkehrsbehinderung u. a. unvorhergesehenen Ereignissen wird die Lieferfrist um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit verlängert. Der Lauf der Lieferfrist wird bei verspäteter Erledigung bzw. bei verspäteter Übergabe der vom Kunden zu erbringenden Angaben und Unterlagen um die Dauer der Verzögerung gehemmt. 
  2. Erfüllungsort sind die Betriebsräume von Doku Service in Wels. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Veränderung der Ware auf dem Transportweg von und zu den Betriebsräumen von Doku Service (sowohl bei physischem Transport als auch bei Zugriff über Datenleitungen, etc) trägt der Kunde, soweit hierfür nicht Versicherungsschutz besteht. Zum Abschluss einer solchen Versicherung ist Doku Service nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden verpflichtet; Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Sofern die datenschutzgerechte Datenvernichtung nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (vgl Punkt V) vereinbart ist, ist Doku Service berechtigt, die Kosten dafür dem Kunden in Rechnung zu stellen.
  4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Übermittlung von Leistungen und Daten im elektronischen Wege die Daten ungestützt durch die öffentlichen elektronischen Datennetze gesendet werden. Doku Service kann daher bei dieser Form von Übermittlung keine Garantie dafür abgeben, dass die übermittelte Information bzw. die übermittelten Daten ohne Zugriff von dritter Seite auf diese Daten abläuft. Der Kunde erklärt, dass er gegenüber Doku Service aus diesem Titel keinerlei Ansprüche stellt.

III.  ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Doku Service berechnet Bestellungen von Kunden mit dem zum jeweiligen Liefertermin gültigen Listenpreis, sofern im einzelnen keine besonderen Preise vereinbart sind.
  2. Doku Service ist berechtigt, die angebotenen Preise entsprechend der eigenen Kalkulation zu ändern, wenn sich von Doku Service nicht zu vertretende Preiserhöhungen von Materialien, Löhnen oder sonstigen Kostenfaktoren zwischen Vertragsabschluss und Lieferung ergeben. Gegenüber Nichtunternehmern gilt dies jedoch nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen.
  3. Die angegebenen Preise für Leistungen und Lieferungen verstehen sich netto. Hinzu kommt die jeweils geltende Umsatzsteuer. Preise gelten ab der Betriebsstätte, exklusive Verpackung, Fracht, Zölle und Versicherung.
  4. Stellt sich bei der Bearbeitung des vom Kunden gelieferten Materials heraus, dass sich dieses nicht in dem vorausgesetzten und dem Angebot zugrunde gelegten Zustand befindet, ist Doku Service zur Berechnung der entstehenden Mehrkosten berechtigt.
  5. Bei längerfristigen Aufträgen ist Doku Service berechtigt, monatliche Zwischenrechnungen zu stellen.
  6. Rechnungen sind binnen 8 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Die Zahlung gilt an dem Tag geleistet, an dem Doku Service über den Betrag verfügen kann, bei Überweisungen am Tag der Gutschrift. 
  7. Doku Service ist berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Daneben bleibt Doku Service der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Verzugsschaden entstanden ist.
  8. Forderungen von Doku Service gegenüber dem Kunden kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest gestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden.
  9. Bei Nichtzahlung auch nur einer fälligen Rechnung oder Teilzahlung durch den Kunden tritt Terminsverlust unabhängig davon ein, welche Zahlungsziele hinsichtlich einzelner Teilbeträge durch Vereinbarung oder durch Annahme von Wechseln gewährt wurden.

IV.  Sicherstellungen
Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen (auch Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Doku Service gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden Doku Service die folgenden Sicherheiten gewährt, die Doku Service auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Doku Service teilweise oder vollständig freigeben kann, soweit deren Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von Doku Service  (Vorbehaltsware). Dieser Vorbehalt dauert bei erfüllungshalber Hingabe von Wechseln bis zu deren Einlösung durch den Kunden, bei Schecks bis zum Wegfall des banküblichen Eingangsvorbehalts nach Einlösung, bei Lastschrift- oder Abbuchungsverfahren bis zum Wegfall des Widerrufsrechts des Kunden fort. Dies gilt bei anderen Zahlungsarten unter ähnlichen Vorbehalten entsprechend.
    Der Kunde ist zur Verfügung über die Lieferung nur im Rahmen des üblichen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns betriebenen Geschäftsverkehrs berechtigt, nicht jedoch zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder Bestellung sonstiger dringlicher Rechte Dritter.

    Der Kunde tritt schon jetzt seinen Anspruch auf die Gegenleistung auf der Weiterveräußerung mit oder ohne Verarbeitung zur Sicherung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche an Doku Service ab. Wird die Lieferung von Doku Service mit Gegenständen anderer Eigentumsvorbehaltslieferanten verbunden, vermischt oder verarbeitet, bezieht sich die Abtretung nur auf den anteiligen Wert der Lieferung von Doku Service im Verhältnis zum Wert der Lieferung anderer Eigentumsvorbehaltslieferanten.

    Auf Verlangen hat der Kunde sämtliche Auskünfte zu erteilen und sämtliche Unterlagen herauszugeben, die für die Verfolgung der im voraus abgetretenen Ansprüche aus der Weiterveräußerung, Verarbeitung, Verbindung oder sonstiger Vorgänge notwendig oder nützlich sind. Er ist ferner verpflichtet, auf Verlangen von Doku Service die Abtretung dem Drittschuldner anzuzeigen.

    Der Kunde ist zu Einziehung der Forderungen für Doku Service nur so lange ermächtigt, als er seinen Zahlungsverpflichtungen Doku Service gegenüber pünktlich und im übrigen auch Dritten gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.

    Doku Service ist jedoch berechtigt, diese Ermächtigung jederzeit zu widerrufen, den Dritten von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die Einziehung der Forderung vorzunehmen.

    Der Kunde ist verpflichtet, Doku Service unverzüglich Zugriffe dritter Personen auf die genannten Sachen und Rechte anzuzeigen. Er hat die Sachen auf seine Kosten gegen „Feuer- und Diebstahlsgefahr“ für eigene und fremde Rechnung zu versichern und den Abschluss der Versicherung auf Verlangen von Doku Service jederzeit nachzuweisen. Der Kunde tritt seine Ansprüche auf Versicherungsleistung hiermit an Doku Service ab.
  2. Doku Service ist berechtigt, das vom Kunden zur vertragsgemäßen Bearbeitung überlassene Material bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden zurückzubehalten.
  3. Doku Service ist zur Verweigerung einer Vorleistungspflicht berechtigt, wenn sich die für die Beurteilung der Kreditfähigkeit wesentlichen Tatsachen beim Kunden seit Vertragsabschluss nicht nur unwesentlich verschlechtert haben, oder wenn der Kunde Doku Service gegenüber in Zahlungsverzug ist. Unter diesen Voraussetzungen ist Doku Service auch zur Rücknahme ihrer Lieferung ohne Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  4. Stellt Doku Service dem Kunden das Ergebnis der Bearbeitung des Materials des Kunden in elektronischer Form zur Verfügung, so räumt Doku Service dem Kunden bis zum Ablauf der vertragsmäßigen vereinbarten Zahlungsfrist ein vorläufiges Nutzungsrecht an den elektronisch dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten ein. Doku Service ist berechtigt, im Falle der nicht fristgerechten Bezahlung der Gegenleistung durch den Kunden dieses vorläufige Nutzungsrecht zu widerrufen und dem Kunden die Nutzung und überhaupt die Speicherung der Daten zu untersagen. Da dies falls Doku Service gezwungen ist, die Daten bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zu speichern, ist Doku Service berechtigt, den Kunden für diese Datenhaltung ein gesondertes Entgelt zu verrechnen. Mit der vollständigen Bezahlung der Gegenleistung durch den Kunden wandelt sich das vorläufige Nutzungsrecht in ein uneingeschränktes ausschließliches Nutzungsrecht des Kunden an den Daten um und gehen somit sämtliche Nutzungsrechte auf den Kunden über.

V.   GEWÄHRLEISTUNG 

  1. Der Kunde ist zur unverzüglichen Prüfung der Lieferung auf Mängel sowie zur unverzüglichen Mängelrüge verpflichtet.
  2. Offensichtliche Mängel müssen Doku Service binnen vier Wochen nach Lieferung mitgeteilt werden. Andernfalls wird Doku Service von jeder Gewährleistung frei.
  3. Zur Überprüfung von Mängelrügen und Wiederholung von Aufträgen ist der Kunde verpflichtet, das Originalmaterial vor der Endkontrolle durch Doku Service und vor seiner eigenen Überprüfung für eine neuerliche Bearbeitung wiederholt zur Verfügung zu stellen.
  4. Bei mangelhafter Lieferung steht dem Kunden nur das Recht zu, Verbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Für den Fall, dass die Verbesserung oder Ersatzlieferung wiederholt fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Preisminderung oder Vertragsaufhebung verlangen. Dies gilt nicht, wenn Doku Service die Verbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, weil der Besteller seine Verpflichtung nach Ziffer 3 nicht erfüllt hat.
  5. Schadenersatzansprüche aus jedem Rechtsgrund kann der Kunde nur geltend machen, wenn der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung durch Doku Service oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Doku Service beruht.
  6. Stellt sich bei der Bearbeitung des vom Kunden gelieferten Materials heraus, dass sich dieses nicht in dem vorausgesetzten und dem Angebot zugrunde gelegten Zustand befindet, ist Doku Service verpflichtet, dies dem Kunden schriftlich mitzuteilen und den Kunden darauf hinzuweisen, dass dann, wenn der Kunde nicht binnen einer Frist von …… Tagen mitteilt, dass eine weitere Bearbeitung vorerst zu unterbleiben hat, Doku Service die Bearbeitung des Auftrages fortsetzt und zur Berechnung der entstehenden Mehrkosten an den Kunden berechtigt ist.

VI.  BESONDERE PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Der Kunde übernimmt die Haftung dafür, dass Doku Service mit der Auftragsdurchführung keine Rechte Dritter (insbesondere Eigentums-, Urheber- und Vervielfältigungsrechte) verletzt.
  2. Wird Doku Service trotzdem von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm zustehendes Schutzrecht auf Unterlassung, Schadenersatz oder sonst in Anspruch genommen, ist Doku Service unter Ausschluss aller Schadenersatzansprüche des Bestellers berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Für sämtlichen unmittelbaren und mittelbaren Schaden, der Doku Service aus der Verletzung etwaiger Schutzrechte und aus der Geltendmachung etwaiger Schutzrechte überhaupt erwächst, hat der Kunde Ersatz zu leisten.

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

  1. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von Doku Service sachlich zuständige Gericht in A-4600 Wels als vereinbart.
  2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht. Die Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und das UN-Kaufrecht (CISG) werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt sie die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, bzw. den übrigen Teil solcher Bestimmungen nicht.

DOWNLOAD AGB


 
   
     
     
  Kontakt
AGB
Impressum
Sitemap